Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsstand, Impressum und Kontakt

Yamas – Kampfkunst und präventive Gesundheitsarbeit, Plattform für interdisziplinären Erfahrungsaustausch, e.V.

ZVR 479223157

Konto: Yamas e.V. – IBAN AT752033400001207968

Sitz: Praterstrasse 66/70, 1020 Wien

Sie finden uns im Internet unter www.yamas.org

Email-Adresse yamas@yamas.org

Telefonnummer (+43) 650 4657 770

Die jeweils gültigen AGBs können Sie kostenlos bei uns anfordern bzw. finden Sie diese allgemein zugänglich im Internet auf unserer Homepage.

Alle geschlechtsspezifischen Bezeichnungen beziehen sich auf beiderlei Geschlecht.

Gerichtsstand ist Wien

Stand 20 Mar 2017

Präambel

Yamas bietet insbesondere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Workshops u.s.w. (in der Folge nur mehr Seminare genannt) im gesamten Bereich rund um die Hauptthemen Bewegung, Gesundheit, Kampfkunst, sowie weitere Themen an.

  1. Berechtigung – Lehrgangsträger

1.1 Soweit Berechtigungen für die Durchführung von Seminaren notwendig sind, werden diese durch Kooperationspartner erfüllt.

1.2 Für Lehrgänge welche wir in Kooperation mit anderen Lehrgangsträgern durchführen, gelten zusätzlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen und Vorschriften dieser.

1.2.1 Lehrgänge welche in Kooperation mit anderen Lehrgangsträgern durchgeführt werden, sind entsprechend gekennzeichnet.

  1. Anmeldungen

2.1 Die Anmeldung zu den jeweiligen Seminaren erfolgt verbindlich.

2.2 Der Anmeldeschluss wird in den jeweiligen Seminarausschreibungen einzeln bekanntgegeben.

2.3 Der Tag des Anmeldeschlusses ist auch der Tag der Durchführungsfeststellung des Seminars (dh. Feststellung ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Durchführung des Seminars gegeben sind zB Mindestteilnehmerzahl).

2.3.1 Nach dem Tag des Anmeldeschlusses – Feststellungstag werden seminarbezogene Informationen (zB Anfahrtsplan, Schulungsort, Übernachtungsmöglichkeiten,…) ausgesendet.

2.3.2 Mit dem Tag des Anmeldeschlusses – Feststellungstag gelten auch die allgemeinen Stornobedingungen.

2.4 Nachmeldungen können, wenn die Zulassungsvoraussetzungen durch den Teilnahmewerber erfüllt werden, angenommen werden.

  1. Durchführung

3.1. Ob ein Seminar durchgeführt wird, wird am Feststellungstag, welcher meist gleichzeitig der Tag des Anmeldeschlusses ist, festgestellt (vgl. 2.3.).

3.2 Jedes Seminar kann auch ohne Angabe von Gründen (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) kurzfristig abgesagt werden.

3.2.1 Sollte ein Seminar abgesagt werden müssen, übernimmt der Veranstalter keine Haftungen, Stornokosten oder sonstigen Ersatz für eventuelle Ansprüche für z.B. Verfall des Urlaubs, Reise-, Unterkunftsstorno, oder sonstiger Aufwände des Teilnehmers.

3.3 Auf die Durchführung des Seminars besteht kein Rechtsanspruch.

  1. Leistungen und Seminarziel

4.1 Leistungen gemäß Seminarausschreibung sind Anhaltspunkte, es besteht kein Rechtsanspruch auf Erfüllung der (Teil-) Leistungen, welche insbesondere auf Grund von Witterung, höherer Gewalt, Rechtsänderungen, Behördenauflagen, o.a. zustande kommen.

4.2 Änderungen in den Seminarzeiten, Unterrichtseinheiten, Inhalten und Seminarorten zur Erreichung das Seminarzieles können jederzeit ohne Angaben von Gründen erfolgen, ohne dass aus den Änderungen ein Anspruch der Seminarteilnehmer an den Veranstalter geltend gemacht werden kann.

4.3 Der Veranstalter haftet ausschließlich für die Erreichung des eigentlichen Seminarzieles lt. Ausschreibung, sofern dies in seinem Einflussbereich liegt.

4.3.1 Der Veranstalter verpflichtet sich für das Erreichen des Seminarzieles ausreichend qualifiziertes Personal, Material und die notwendigen Rahmenbedingungen bereit zu stellen.

4.3.2 Das Erreichen des Seminarzieles setzt immer die ausreichende Mitarbeit des Seminar- Teilnehmers voraus. Für mangelnden Seminarerfolg des Teilnehmers, nicht bestandene Prüfungen, nicht erreichtes Seminarziel auf Grund von Fehlstunden usw. ist der Seminarteilnehmer selbst verantwortlich, es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.

  1. Haftung und Zulassung

5.1 Die Teilnahme an den Seminaren erfolgt auf eigene Haftung und Verantwortung. Es gilt bei allen Tätigkeiten insbesondere die Eigenverantwortung und die Selbstkontrolle.

5.2 Die Zulassungsvoraussetzungen zu den Seminaren sind allgemein das vollendete 18. bzw. 21. Lebensjahr, die körperliche und geistige Eignung (gem. ASchG), sowie die strafrechtliche Zuverlässigkeit. Eventuelle Ausnahmen siehe jeweilige Seminarbeschreibung.

5.2.1 Bei bestimmten Seminaren ist die Vorlage einer behördlichen Verlässlichkeits- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

5.2.2 Fällt eine Zulassungsvoraussetzung weg, ist eine Teilnahme am Seminar nicht möglich.

5.3 Die in den Seminarbeschreibungen angeführten Ausrüstungsgegenstände sind von den Seminarteilnehmern selbst mitzubringen.

5.3.1 Bei fehlen gewisser Schutzausrüstung kann eine Teilnahme an praktischen Übungen und Vorführungen aus Haftungsgründen versagt werden.

5.4 Der Veranstalter haftet ausnahmslos nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz durch seine Mitarbeiter, jedoch nicht durch Tätigkeiten von Mitwirkenden der Teilnehmer und anderer.

5.4.1 Den Anordnungen des Personals, insbesondere bei sämtlichen Tätigkeiten mit Waffen und Geräten o.ä. ist ausnahmslos Folge zu leisten.

5.4.2 Handlungen von Teilnehmern, welche auch nur die Annahme rechtfertigen, dass sie sich selbst oder andere Personen in irgendeiner Weise gefährden könnten, oder eine Gefährdung durch eine Handlung bereits eingetreten ist, hat den sofortigen Ausschluss vom Seminar ohne Kostenrückerstattung zur Folge.

  1. Rechnungen

6.1 Rechnungen erhalten Sie frühestes ab dem Tag des Anmeldeschlusses – Feststellungstag (siehe Pkt. 2.3.).

6.1.1 Rechnungsdatum ist, wenn nicht anderes vereinbart, der Tag des Anmeldeschlusses – Feststellungstag (siehe Pkt. 2.3.).

6.1.2 Der Rechnungsbetrag ist rechtzeitig vor Seminarbeginn einzuzahlen (Bankweg beachten). Kontoinformationen finden sich auf der ersten Seite.

6.2 Die Einzahlungsbestätigung ist zum ersten Seminartag mitzubringen und vorzulegen.

6.2.1 Yamas behält sich vor, bei nicht fristgerechter Zahlung den Teilnehmer bei voller Zahlungsverpflichtung vom gegenständlichem Seminar auszuschließen (siehe Stornobedingungen Pkt. 7.1.3), oder am Seminar teilweise jedoch mit nur eingeschränktem Leistungsspektrum (z.B. ggf. ohne Verpflegung, ohne gesonderte Materialbereitstellung, etc.) mitwirken zu lassen. Ferner kann am Ende des Seminars die Prüfungsteilnahme verweigert, bzw. die Teilnahmebestätigung bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.

6.3 Alle Beträge, sofern nicht anders angegeben gelten exkl. 20% österreichischer Umsatzsteuer.

6.4 Ein Skonto kann nicht abgezogen werden.

6.5 Rabatte

6.5.1 Rabatte können je nach Veranstaltung vom Veranstalter gewährt werden.

6.5.2 Bei Eintritt von Zahlungsverzug verlieren sämtliche gewährte Rabatte ihre Gültigkeit, und es erfolgt ausnahmslos die Verrechnung des original Seminarpreises (Listenpreis), welche mit der ersten qualifizierten Mahnung (siehe Pkt. 8.1.1) nachgewiesen wird (siehe auch Pkt. 8.2.).

6.6 Teilzahlungen

6.6.1 Teilzahlungen müssen explizit gewährt werden.

6.6.2 Es gilt bei Teilzahlungen eine 50%-ige Anzahlung über den Gesamtbetrag vor Seminarbeginn. Die 50%-ige Restsumme kann auf mehrere Raten,  über die Dauer bis maximal sechs Monate nach Ausbildungsende aufgeteilt werden.

6.6.2 Bei Teilzahlungen sind keine Rabatte oder andere Vergünstigungen anrechenbar.

6.6.3 Die Teilzahlungen sind kostenlos (kein Mehrpreis, keine Verzinsung, etc.)

6.6.4 Die Teilnahmebescheinigungen, Abschlusszeugnisse, Ausweise usw. werden erst mit Ende der letzten Ratenzahlung ausgefolgt.

6.7 Gutschriften und Gutscheine

6.7.1 Gutschriften und Gutscheine können nicht in Bargeld abgelöst werden.

6.7.2 Gutschriften und Gutscheine können nur durch Teilnahme an einem gleichwertigen Seminar unter Einhaltung sämtlicher Seminarbestimmungen und allgemeiner Geschäftsbedingungen eingelöst werden.

6.7.3 Gutschriften und Gutscheine sind maximal ein Kalenderjahr ab Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum) gültig.

6.7.4 Gutschriften und Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar.

6.7.5 Gutschriften und Gutscheine die nicht eingelöst werden gelten als verfallen.

6.7.6 Auf Gutschriften und Gutscheine können keine Rabatte gewährt werden.

  1. Storno

Anmerkung: Wir bitten Sie um Verständnis bezüglich unserer Stornobedingungen und unseres strikten Mahnwesens. Für Privatpersonen gelten die Ausnahmen gemäß Konsumentenschutzgesetz, der Rücktritt bis 14-Tage vor Anmeldeschluss / Feststellungstag ist kostenlos. Wir haben ab dem Seminar-Feststellungstag Kosten für Personalanforderungen, Raum- und Platzmieten, Behördenwege, Warenbestellungen (Verbrauchswaren ohne Rückgaberecht), Spesen für Organisation usw. unabhängig davon, ob Sie am Seminar teilnehmen oder nicht.

7.1 Auf Grund zu erbringender Vorleistungen durch den Veranstalter ab dem Tag des Anmeldeschlusses – Feststellungstag gelten ab diesem Zeitpunkt (auch für mögliche Nachmeldungen) die Stornobestimmungen, da ab diesem Zeitpunkt bereits Leistungen für das jeweilige Seminar erbracht werden.

7.1.1 Ein Storno ist nur gültig, wenn uns dies nachweislich (schriftlich) und rechtzeitig (z.B. mittels Einschreiben, unterfertigtes E-Mail) zur Kenntnis gebracht wurde. Telefonische Abmeldungsversuche, SMS-Abmeldungen, odgl. werden nicht akzeptiert.

7.1.2 Für Abmeldungen vor dem Anmeldeschluss – Feststellungstag verrechnen wir eine einheitliche Aufwandspauschale für das Storno von 50 Euro.  Als unser Entgegenkommen erhalten Sie einen Teilnahmegutschein an einem gleichwertigen Seminar in der Höhe von 25 Euro, welcher bei Verfügbarkeit gleichwertiger Seminare binnen eines Jahres eingelöst werden kann.

7.1.3 Für Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss – Feststellungstag verrechnen wir 50% des Seminarbeitrages jedoch mind. 50 Euro als Stornokosten.  Als unser Entgegenkommen erhalten Sie einen Teilnahmegutschein an einem gleichwertigen Seminar in der Höhe von 25% des Seminarbeitrages, welcher bei Verfügbarkeit binnen einem Kalenderjahr ab Ausstellung eingelöst werden kann.

7.1.4 Für Abmeldungen ab 72 Stunden vor dem ersten Seminartag betragen die Stornokosten 100% des Seminarbeitrages. Als unser Entgegenkommen erhalten Sie einen Teilnahmegutschein an einem gleichwertigen Seminar in der Höhe von 50% des Seminarbeitrages, welcher bei Verfügbarkeit binnen einem Kalenderjahr ab Ausstellung eingelöst werden kann.

7.1.5 Unser unter den Pkt. 7.1.2, bis 7.1.4 angeführte Entgegenkommen über den Erhalt eines Teilnahmegutscheines im Falle eines Stornos verliert umgehend seine Gültigkeit, sollte der Stornobetrag (bzw. Seminarbeitrag) nicht fristgerecht lt. Rechnung entrichtet worden sein.

7.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftungen, Stornokosten oder sonstigen Ersatz für eventuelle Ansprüche, z.B. Verfall des Urlaubs, Reise-/Unterkunftsstorno, oder sonstige Aufwände des Teilnehmers.

  1. Mahnwesen

Anmerkung: Auf Grund der in den letzten Jahren eingeführten strengen Gesetze und Richtlinien (z.B. UGB, RLG, „Basel-II u. III“, EO, usw.) waren wir gezwungen unser Mahnwesen entsprechend umzustellen und diese strengen rechtlichen Vorgaben und Auflagen sofort umzusetzen. Nicht zuletzt um auch unser Unternehmen gemäß den neuen Bestimmungen schadlos zu halten, aber auch um der Unsitte des absichtlichen Zahlungsverzuges (erzwungener Lieferantenkredit) Herr zu werden. Ferner erinnern wir daran, dass seit 2010 die Banküberweisungen (Wertstellungen) innerhalb Österreich und der EU binnen 24 Stunden (max. 3 Tage) gewährleistest sind, daher sind fristgerechte Zahlungen binnen 1-3 Werktagen als selbstverständlich anzusehen.

8.1.1 Die Forderung wird ab 0 Tage nach Fälligkeit mit 50 Euro Mahnspesen nachgewiesen.

8.1.2 Zur Einbringung der Forderung wird diese ab 14 Tage nach Fälligkeit mit 100 Euro Mahnspesen, sowie einem Zinssatz von 0,045%-Punkten pro Versäumnistag die offene Forderung (ab einer Rechnungshöhe über 4.000 Euro per Rechtsanwalt) beim zuständigem Gericht zur Exekutionsklage zu Ihren Lasten eingereicht.

8.1.3 Zur Einbringung der Forderung wird ab 30 Tage nach Fälligkeit der offenen Rechnung mit weiteren 100 Euro Mahnspesen, sowie angegebenen Verzugszinsen beim zuständigen Gericht Antrag auf Konkurs eingereicht.

8.2 Vereinbarte Rabatte verlieren mit Eintritt von Zahlungsverzug ihre Gültigkeit, und es erfolgt ausnahmslos die Verrechnung des originalen Seminarpreis (Listenpreis), welche mit der ersten qualifizierten Mahnung (siehe Pkt. 8.1.1) nachgewiesen wird (siehe auch Pkt. 6.6.2).

  1. Gültigkeit der „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB)

9.1 Mit Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

9.2 Abweichungen von den hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verein und dem jeweiligem Geschäftspartner.

9.3 Klauseln von Kunden über Lieferbedingungen, welche diese Allgemeine Geschäftsbedingung außer Kraft setzen wollen, gelten nicht. In diesem Fall sind gesonderte Geschäftsbedingungen zu vereinbaren, sonst gilt allgemeines österreichisches Recht.

9.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausnahmslos österreichischem Recht.